Scala & Kolacny Brothers
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - prinz eventmanagement
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und dem Prinz - Eventmanagement, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Michael Prinz Wurgwitzer Straße 34 in 01705 Freital gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Prinz - Eventmanagement ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss, Stornierung
2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Prinz - Eventmanagement sind freibleibend.
2.2. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "verbindlich bestellen" angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Bestätigungsmail durch Prinz – Eventmanagement an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Prinz –Eventmanagement zustande.
2.3. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt Prinz – Eventmanagement enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
2.4. Prinz - Eventmanagement ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestätigungsmail zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
2.5. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
3.1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Sie können per Überweisung zahlen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz als vereinbart.
3.2. Bei der Internet-Bestellung werden Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
3.3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3.4. Event-Leistungsumfang
3.5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.6. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Prinz - Eventmanagement dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Prinz - Eventmanagement ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.7. Soweit Prinz - Eventmanagement Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Event-Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Prinz - Eventmanagement für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2. Prinz - Eventmanagement ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge von Prinz - Eventmanagement sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält Prinz - Eventmanagement nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von Prinz - Eventmanagement, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Prinz - Eventmanagement. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1. Alle Leistungen von Prinz - Eventmanagement (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Prinz - Eventmanagement. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Prinz - Eventmanagement darf der Kunde die Leistungen von Prinz - Eventmanagement nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen von Prinz - Eventmanagement durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Prinz - Eventmanagement und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen von Prinz - Eventmanagement, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Prinz - Eventmanagement erforderlich. Dafür steht Prinz - Eventmanagement und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung, Widerruf- und Rückgaberechte
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Prinz - Eventmanagement jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- bis zu 8 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
- bis zu 5 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.
7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Prinz - Eventmanagement insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
7.4. Soweit Prinz - Eventmanagement Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Prinz - Eventmanagement bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
8. Haftung und Haftungsbeschränkungen
8.1. Prinz - Eventmanagement verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
8.2. Die Haftung von Prinz - Eventmanagement richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Prinz – Eventmanagement.
8.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Prinz - Eventmanagement beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
8.4. Außer in den in den Absätzen 8.2. und 8.3. genannten Fällen haftet Prinz - Eventmanagement nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.5. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht Prinz - Eventmanagement zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
8.6. Soweit die Haftung von Prinz - Eventmanagement nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.7. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Prinz - Eventmanagement der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
8.8. Soweit Prinz - Eventmanagement im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Prinz - Eventmanagement derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen Prinz - Eventmanagement keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8.9. Der Veranstalter verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
9. Falschlieferungen
Bitte prüfen Sie die Ihnen gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhalten Sie kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn Sie uns den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich anzeigen. Der Schriftform ist genüge getan, wenn Sie uns die Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an Prinz – Eventmanagement Wurgwitzer Straße 34 in 01705 Freital oder per E-Mail an die Adresse info@prinz-eventmanagement.de senden.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Prinz - Eventmanagement] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Prinz - Eventmanagement der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Prinz - Eventmanagement beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Prinz - Eventmanagement und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Prinz - Eventmanagement und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Dresden vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von Prinz - Eventmanagement abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand März 2010

